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Als Nutztiere gelten:

Eine Haltung dieser Nutztieren ist in einem Kleingarten nicht mehr bzw. nur mehr nach Rücksprache mit der Vereinsleitung möglich, da die dadurch entstehende Lärm- und Schmutzbelästigung bzw. entstehende Gefahren bei z.B. Bienenzucht gegeben sind und sich nicht mit dem Recht auf "Ruhe und Erholung" eines Gartenbesitzers vereinigen läßt!