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Ruhezeiten und Mittagspausen

Generell gilt:


Die Ruhezeiten bzw. Mittagspausen sind in der für jeden Kleingartenbesitzer geltenden Gartenordung festgelegt und wurden zusätzlich wie nachfolgend erwähnt von der Vereinsleitung beschlossen. Daher gilt für diese Zeit ein absolutes Lärmverbot durch z.B. Rasenmäher, Heckenschere, lärmende Musik, etc. um nur einiges zu nennen!


Bitte beachten Sie daher dass von 01. Mai bis 30. September folgende Ruhezeiten gelten

und diese auch ausnahmslos (keine lärmenden Gerätschaften und laute Musik) einzuhalten sind!

ACHTUNG: Die Ruhezeiten können von jedem Verein individuell ausgemacht werden und müssen nicht den obigen Angaben entsprechen! Die obigen Angaben sind für unseren Verein.