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ACHTUNG:

Um die unten angeführten maximalen Baugrößen nutzen zu können, MUSS die Gartengrundfläche MINDESTENS 200 m2 UND Widmung auf GANZJÄHRIGES Wohnen aufweisen!

Bei Widmung "ganzjähriges Wohnen" EKL-W gilt:

Bei den meisten anderen Widmungen gilt:


Lesen Sie hier die genauen Bauvorschriften im Wr. Kleingartengesetz §12 und §13 nach. Hier werden die genauen Ausmaße und Vorschriften für ein Bauvorhaben vorgegenen.
Die Abstände zu Weg- und Nachbarparzellen finden sie im Wr. Kleingartengesetz § 14 zum nachlesen.

Weiters zu beachten: