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Haus- und Nutztierhaltung im Kleingarten

Information:

Generell ist zu sagen, daß nachfolgend erwähnte Kleintiere in Gartenanlage sehr wohl gehalten, diese jedoch immer wieder zu Unstimmigkeiten und Problemen zwischen den Gartennachbarn führen können. Spätestens wenn sich Gartenbesitzer in Ihrer Erholung und Ruhe -welche man ja in einem Kleingarten zu suchen bestrebt ist- gestört fühlen, fangen die Reiberein an! Ebenso muß ja auch gesagt werden, daß sich die in den Gartenanlagen lebende und nistende Vogelwelt erheblich durch herumtollende, lärmende und jagende Tiere in Gefahr befindet und dadurch erheblich gestört sind!

Generell ist die Kleintierhaltung in einem Kleingarten durch den Zentralverband vorgegeben!

Das Halten von Tieren in Kleingartenparzellen ist an die Zustimmung der jeweiligen Vereinsleitung gebunden!
Bei einer dauerhaften Belästigung der Nachbarn hat die Vereinsleitung die Tierhaltung zu verbieten!


NUTZTIERHALTUNG IM KLEINGARTEN

Als Nutztiere gelten:

  • Hühner
  • Gänse
  • Bienen
  • Kaninchen

Eine Haltung dieser Nutztieren ist in einem Kleingarten nur nach Rücksprache mit der Vereinsleitung möglich, da die dadurch entstehende Lärm- und Schmutzbelästigung bzw. entstehende Gefahren bei z.B. Bienenzucht gegeben sind und sich nicht mit dem Recht auf "Ruhe und Erholung" eines Gartenbesitzers vereinigen läßt!

HAUSTIERHALTUNG IM KLEINGARTEN

Als Haustiere gelten:

  • Hunde
  • Katzen


Das Halten von Tieren in Kleingartenparzellen ist an die Zustimmung der jeweiligen Vereinsleitung gebunden!
Bei einer dauerhaften Belästigung der Nachbarn hat die Vereinsleitung die Tierhaltung zu verbieten!