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Information zum Bauen eines Kleingartens in Wien!

Sämtliche notwendige Unterlagen für eine Einreichung zum Bauen sind:

Bauansuchen:

Von den Bauansuchen werden in der Regel zwei Stück benötigt! Generell gibt es vier Möglichkeiten wie Sie sich das Bauansuchen beschaffen könnnen:

1) Sie gehen auf die jeweilige Bezirksstelle der MA 37 wo das Formular aufliegt.

2) Das Bauansuchen können Sie sich unter www.wien.gv.at (MA 37) suchen und downloaden.

3) Einfach und kostenlos Download auf unserer Seite herunterladen (PDF-File)!

4) Sie schreiben persönlich mit der Hand oder dem PC ein Bauansuchen.

Bauplan:

Von den Bauplan müssen Sie zwei Stück eingereicht werden.

Der Bauplan muß von einem Plankonstrukteur oder einer Baufirma verfassen sein und von diesem, dem Bauwerber, dem Bauführer, dem jeweiligen Obmann des Kleingartenvereins, dem Zentralverband der Kleingärtner, sowie vom Grundeigentümer (alle Eigentümern) unterschrieben werden!

Ein Bauplan hat außerdem folgende Angaben zu enthalten:

1) Lage und Größe des Kleingartens innerhalb des Widmungsgebietes.

2) Lage und Größe des Gebäudes/Hauses unter Angabe der Abmessungen und der Abstände zu den Kleingartengrenzen sowie der Nebengebäude, der Dachvorsprünge, der Balkone, der überdachten Kellerabgänge und der anderen baulichen Anlagen (z.B. Schuppen), die der bebauten Fläche des Kleingartens zugerechnet werden.

3) Nachweis der Einhaltung der zulässigen Gesamtkubatur, Gebäudehöhen, sowie Fassadenabwicklung und die Dachform.

4) Angabe über die Beseitigung der Abwässer bzw. Kanal.

5) Bei einem Kleingartenwohnhaus (ganzjähriges Wohnen!) einen Nachweis über den Wärmeschutz!

Beachten Sie bitte, daß wenn Sie über eine Größe von 35 m2 bauen, Sie sich einen Termin beim Zentralverband auf alle Fälle ausmachen müssen, da sich eine Änderung des Pachtzinses ergibt!

Der Baubeginn:

Nachdem Sie die obig genannten Wege und vollständigen Unterlagen bei der MA 37 hinter sich gebracht haben, darf nach Durchführung der Baubeginnanzeige durch den jeweiligen Bauführer mit dem Bauvorhaben begonnen werden.

ACHTUNG: Sollte es bei einem Nichtentsprechen des vorgelegten Projekts die Baubehörde innerhalb von drei Monaten die Bauführung zu untersagen hat und der Bau einzustellen ist.

Bauverhandlungen gibt es keine mehr!

ACHTUNG: Bis zu drei Monate nach Ihrem Baubeginn (bei einer nachträglichen Bewilligung bis zu 3 Monate nach Verlautbarung der Einreichung im Amtsblatt der Stadt Wien) die um Sie direkt betroffenen Anrainer bzw. Kleingartenbesitzer die Möglichkeit haben, ihre Rechte geltend zu machen. (z.B. können es Nachbargrundstücke untersagen, daß ein Baukran Fertighausteile über deren Luftraum in Ihr Grundstück hineinhebt!)

Sollte keine rechtskräftige Untersagung oder Versagung der Bauführung erfolgen, gilt das Bauvorhaben als dem Gesetz entsprechend bewilligt!

Es ergeht kein Bescheid mehr! Das einzige was Sie bekommen ist, 3 Monate nach tatsächlichem Baubeginn (bei einer nachträglichen Bewilligung 3 Monate nach Verlautbarung der Einreichung im Amtsblatt der Stadt Wien) ist einen Plam mit einem amtlichen Sichtvermerk retour!

Wenn Sie die Errichtung einer Einfriedung zu einer öffentlichen Verkehrsfläche benötigen, müssen Sie unbedingt bei der MA 37 (Vermessungsdezernat) um Aussteckung der Straßenfluchtlilien ansuchen!

Vom Zeitpunkt der vollständigen Vorlage der Unterlagen haben Sie zwei Jahre Zeit, daß Sie mit dem Bau beginnen und ab tatsächlichem Baubeginn zwei Jahre, den Bau zu vollenden.

Anmerkung: Vergessen Sie nicht eine Rohbauversicherung für alle Eventualitäten abzuschließen!

Die Fertigstellung:

Nach der erfolgten Fertigstellung des Neu-, Um- oder Zubaues, müssen Sie die MA 37 vom Bauwerber oder dem Eigentümer der Baulichkeit unter Vorlage eines positiven Kanal- bzw. Senkgrubenbefundes (MA 30 - Wienkanal), sowie wenn z.B. bei Gastherme vorhanden eines positiven Abgasfang- bzw. Rauchfangbefundes (Gas-Wasser-Installateur) eine Fertigstellungsanzeige zu erstatten. Bei Herstellung eines Kanals oder einer Senkgrube, muß ein Plan beigelegt werden.

Das Gebäude bzw. Kleingartenwohnhaus, darf vor erfolgter Fertigstellungsanzeige nicht benützt werden!

Anmerkung: Vergessen Sie nicht Ihre Rohbauversicherung nach erfolgter Fertigstellungsanzeige auf eine Eigenheimversicherung bei Ihrem Versicherungsbetreuer umzumelden!

Abgabe und Gebühren:

Wie üblich wird einem nichts im Leben geschenkt und generell sie gesagt wenn man baut, dann hört der Rubel nicht auf zu Rollen!

Für das Ansuchen sowie die Beilagen sind Bundes- und Verwaltungsabgaben zu entrichten. Die beiden Gebühren können bei jeder Kassa der Stadt Wien, unter der Angabe des Einzahlungszweckes, bar oder mit Bankomatkarte eingezahlt werden. Falls Sie im Voraus zahlen, legen Sie den Zahlungsnachweis immer als Kopie Ihrem Antrag bei.

Da sich die genaue Höhe von Gebühren ständig ändert, sind auf dieser Seite keine obig genannten Gebühren ersichtlich. Es macht Sinn diese direkt bei der jeweiligen Magistratsstelle zu erfragen!

Wie gehe ich der Reihe nach vor?!

1) Baumeister und Planverfasser aufsuchen, Angebote einholen, Pläne zeichnen lasen.

2) Kleingartenverein Obmann Informieren und Zustimmung für Einreichung (Bauansuchen) holen.

3) Zentralverband der Kleingärtner Österreichs über Änderungen informieren, sowie ebenfalls Zustimmung für Einreichung (Bauansuchen) holen.

Ist der Grundeigentümer nicht der Zentralverband dann bei:

x) muß bei einem Grundstücke welches der Gemeinde Wien gehört (Verwaltung MA 69) in 1080 Wien, Lerchenfelderstraße 4/5. Stock, Dienstag und Donnerstag (8 bis 12 Uhr). Ereichbar unter Tel. +43/1/4000 / Kl. 83 9 71 od. Kl. 83 9 75, 83 9 77 angesucht werden, bzw.
x) bei einem Grundstücke der Republik Österreich die Bundesimmobilienverwaltung in 1030 Wien, Hintere Zollamtsstraße 1/Zimmer 905. Erreichbar unter Telefon +43/1/711 15;

5) MA 37 - Baupolizei des eigenen Bezirkes aufsuchen!

6) Versicherung (Rohbauversicherung) abschließen.

7) Polizei aufsuchen für eventuell benötigte Halte- und Parkenverbote bzw. sonstige Absperrungen im öffentlichen Straßenverkehr.