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Wie groß darf ich Bauen??

ACHTUNG:

Um die unten angeführten maximalen Baugrößen nutzen zu können, MUSS die Gartengrundfläche MINDESTENS 200 m2 UND Widmung auf GANZJÄHRIGES Wohnen aufweisen!

Bei Widmung "ganzjähriges Wohnen" EKL-W gilt:

  • maximal zulässige Hausgröße 50 m2 (je für Erdgeschoss & Dachausbau)
  • maximal zulässige Kellergröße 83,3 m2
  • maximal zulässige Kubatur 265 m3
  • maximal zulässige Höhe 5,5 m

Bei den meisten anderen Widmungen gilt:

  • maximal zulässige Hausgröße 35 m2 (je für Erdgeschoss & Dachausbau)
  • maximal zulässige Kubatur 160 m3
  • maximal zulässige Höhe 5,0 m

Lesen Sie hier die genauen Bauvorschriften im Wr. Kleingartengesetz §12 und §13 nach. Hier werden die genauen Ausmaße und Vorschriften für ein Bauvorhaben vorgegenen.
Die Abstände zu Weg- und Nachbarparzellen finden sie im Wr. Kleingartengesetz § 14 zum nachlesen.

Weiters zu beachten:

  • Widmung auf ganzjähriges Wohnen und somit auch als Hauptwohnsitz nutzbar.
  • Möglichkeit den Kleingartengrund zu kaufen (Eigengrund) und somit Grundeigentümer zu werden,
  • ansonsten gilt oft eine Pachtdauer zwischen 80-99 Jahre die je Verein unterschiedlich sein kann.