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Wie groß darf der Geräteschuppen sein?

Hier gilt:

Jeder Kleingärtner kann einen Geräteschuppen zum Abstellen seiner Gartengeräte (Rasenmäher, Werkzeug, etc.) in seinem Kleingarten errichten. Der Zubau von Nebengebäuden ist im Wiener Kleingartengesetz § 2. (9) wie unten angegeben geregelt.
Falls von Seiten des Kleingartenvereins keine anderen Vorgaben sind, gilt daher:

  • maximal zulässige Größe des Nebengebäude 5 m2 je Garten
  • maximal zulässige Höhe des Nebengebäude 3m